Ab 6. Juni 2025 dürfen Stromverträge nicht mehr rückwirkend angemeldet werden. Sie müssen Ihren Energieversorger mindestens 14 Tage im Voraus informieren, wenn Sie umziehen oder den Anbieter wechseln möchten, damit die Änderung rechtzeitig erfolgen kann.
Folgendes ist zu beachten:
- Vorausmeldung: An- und Abmeldungen für Stromverträge sind nur noch in die Zukunft möglich. Das heißt, Sie müssen Ihren Ein- oder Auszug mindestens 14 Tage im Voraus beim Versorger anmelden.
- Keine rückwirkenden Anmeldungen: Ab dem 6. Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, Stromverträge rückwirkend anzumelden. Das bedeutet, dass die Stromversorgung ab dem tatsächlich angemeldeten Datum beginnt und nicht mehr früher.
- Gültigkeit der bestehenden Verträge: Auch bei schnellerer An- und Abmeldung bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gültig.
- Marktlokations-Identifikationsnummer: Diese Nummer wird zukünftig neben der Zählernummer in Energieverträgen eine größere Rolle spielen, da sie die Lieferstelle unabhängig von Zählerwechseln oder Namensänderungen kennzeichnet.
- Neuer Anbieter: Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln möchten, müssen Sie diesen vor dem Umzug informieren, damit der Wechsel rechtzeitig durchgeführt werden kann.
- Frühere Versorgung: Soll die Stromversorgung auch nach dem Umzug vom aktuellen Anbieter fortgesetzt werden, muss frühzeitig geprüft werden, ob der Anbieter auch an der neuen Adresse Strom liefern kann.
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